A
Wie alt muss ich für einen Freiwilligendienst sein?
Mit Erreichen der Vollzeitschulpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres kannst du ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten.
Ein Bundesfreiwilligendienst hat keine Altersgrenze.
Wann wird ein Freiwilligendienst anerkannt?
Ein Freiwilligendienst gilt als anerkannt, wenn er mindestens sechs Monate dauert.
Neben der praktischen Tätigkeit in der Einsatzstelle sind auch die begleitenden Seminare verpflichtender Bestandteil und müssen entsprechend nachgewiesen werden.
Wer leitet mich in meiner Einsatzstelle an?
Während deines Freiwilligendienstes wirst Du durch eine Fachkraft in deiner Einsatzstelle angeleitet. Die Anleitung beinhaltet die Einarbeitung und fortlaufende Betreuung bei deinen praktischen Aufgaben.
Was heißt Arbeitsmarktneutralität?
Freiwillige unterstützen das Fachpersonal, ersetzen es jedoch nicht. Mit dieser Regel sollen die Freiwilligen geschützt werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten im Freiwilligendienst?
Im Freiwilligendienst gelten die gleichen Arbeitsschutzvorschriften wie in einem regulären Arbeitsverhältnis. Dazu zählen u.a. das Jugendarbeitsschutz-, das Arbeitszeit- und das Mutterschutzgesetz. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit (z.B. Arbeitszeiten, Pausen, etc.).
Wie ist meine Arbeitszeit im Freiwilligendienst?
Das Freiwillige Soziale Jahr ist grundsätzlich eine Vollzeittätigkeit.
Die Wochenarbeitszeit sowie das Arbeitszeitmodell richten sich nach den geltenden Regelungen der Einsatzstelle. So kann es Früh-Spät- und Wochenenddienste bzw. unterschiedliche Dienstplanmodell geben. Überstunden sollten vermieden oder umgehend abgebaut werden
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Jugendarbeitsschutzbestimmungen.
Die Seminartage gelten als Arbeits- bzw. Dienstzeit und werden als volle Arbeitstage gewertet.
Ein Freiwilligendienst ist in Teilzeit möglich, nach Absprache und Einverständnis der Freiwilligendienstleistenden, der zuständigen Einsatzstelle und dem Träger.
Erhalte ich einen Ausweis im Freiwilligendienst?
Ja, zu Beginn des Freiwilligendienstes erhalten alle Freiwillige einen FSJ- bzw. BFD-Ausweis. Dieser ist vergleichbar mit einem Schülerausweis und ermöglicht Ermäßigungen verschiedenster Art, z.B. bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Wenn du auf freiwillig-ja.de deinen Wohnort angibst, wird dir u.a. auch angezeigt, welche Vergünstigungen es in deiner Nähe gibt.
Im FSJ wird der Ausweis durch den DRK-Kreisverband Aalen e.V. ausgestellt, im BFD durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Bei vorzeitigem Ausscheiden muss der Ausweis an den Träger zurückgegeben werden.
B
Muss ich während des Freiwilligendienstes die Berufsschule besuchen?
Nein, in Baden-Württemberg ruht die Berufsschulpflicht während eines Freiwilligendienstes. Bei Bedarf ist der Schule eine entsprechende Bescheinigung über die Ableistung des Dienstes vorzulegen.
Erhalte ich eine Bescheinigung über meinen Freiwilligendienst?
Ja, zu Beginn eines Freiwilligendienstes erhält jede*r Freiwillige eine entsprechende Bescheinigung. Diese enthält Angaben zum Einsatzort, zum Beschäftigungszeitraum sowie zu den monatlichen Bezügen.
Die Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden oder der Berufsschule und wird beispielsweise für Anträge bei der Familienkasse (Kindergeld) benötigt.
Nach Abschluss des Freiwilligendienstes wird eine weitere Bescheinigung ausgestellt, die den tatsächlichen Umfang der geleisteten Dienstzeit dokumentiert.
Wann und wie bewerbe ich mich für einen Freiwilligendienst?
Du kannst dich jederzeit bei uns bewerben. Umso früher, umso besser!
Es gibt zwei Möglichkeiten zum Bewerben:
1) Du suchst dir auf unserer Stellenbörse eine Stelle aus und bewirbst dich direkt online: Formular ausfüllen, Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnis hochladen und fertig.
2) Du kennst eine Einsatzstelle und bewirbst dich direkt vor Ort mit deiner Bewerbungsmappe.
Was passiert nach dem Eingang meiner Bewerbung?
1) Nach deiner Onlinebewerbung erhältst du innerhalb von drei Werktagen die Kontaktdaten der Einsatzstelle, stellst dich dort vor und bekommst bei Zusage deine Vereinbarung von uns.
2) Nach einer Direktbewerbung vor Ort erhältst du bei Zusage von der Einsatzstelle deine Vereinbarung von uns.
D
Wie lange dauert ein Freiwilligendienst?
Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten und kann in Absprache mit der Einsatzstelle auf höchstens 18 Monate verlängert werden.
Wenn die Dauer des Einsatzes weniger als 6 Monate beträgt, wird der Einsatz als Praktikum bescheinigt.
Kann ich jederzeit im Jahr mit einem Freiwilligendienst beginnen?
Ja, ein Freiwilligendienst beim DRK KV Aalen e.V. kann auf Rücksprache mit der Einsatzstelle jederzeit im Jahr begonnen werden, sofern freie Plätze zu Verfügung stehen.
Bekomme ich während meines Freiwilligendienstes Dienstkleidung?
Wenn in der Einsatzstelle Arbeits- oder Schutzkleidung erforderlich oder vorgesehen ist, stellt die Einsatzstelle diese bereit und organisiert die Ausgabe.
Vorhandene Dienstkleidung muss während der Arbeit getragen werden und darf nicht für private Zwecke genutzt werden.
E
Was ist eine Einsatzstelle?
Die Einsatzstelle ist der Ort, an dem du deinen Freiwilligendienst absolvierst. Als Träger kooperieren wir mit über 300 Einsatzstellen in Baden-Württemberg zusammen.
Du möchtest wissen, in welchen Bereichen ein Freiwilligendienst möglich ist? Dann schau dir direkt unseren Überblick aller Einsatzbereiche ein.
Was ist ein Einsatzstellenbesuch?
Die Abteilung Freiwilligendienste des DRK-Kreisverband Aalen e.V. betreut die Freiwilligen während ihres Dienstes. Dies erfolgt u.a. durch den regelmäßigen Austausch mit den Einsatzstellen und Anleiter*innen sowie durch einen Besuch der Einsatzstelle vor Ort.
Brauche ich eine Erstuntersuchungsbescheinigung vom Arzt?
Jugendliche die bei Beginn ihres FSJ oder BFD noch keine 18 Jahre alt sind, müssen dem DRK-Kreisverband Aalen e.V. vor ihrem Freiwilligendienst eine Bescheinigung der Erstuntersuchung nach § 32 Abs 1 Jugendarbeitsschutzgesetzt (JArbSchG) vorlegen.
Diese Untersuchung wird vom Hausarzt durchgeführt und bescheinigt.
F
Ab wann zählt der Freiwilligendienst für die Fachhochschulreife?
Um den Freiwilligendienst als praktischen Teil der Fachhochschulreife anerkannt zu bekommen, muss die Dauer des Freiwilligendienstes mindestens 12 Monate betragen.
Was sind flexible Bildungstage im Freiwilligendienst?
Flexible Bildungstage sind Bildungstage, die über die Seminarwochen hinausgehen.
In einem 12-monatigem FSJ/BDF unter 27 Jahre benötigst Du drei flexible Bildungstage.
Möglichkeiten für flexible Bildungstage wären z.B. Hospitationen in anderen Einrichtungen, interne oder externe Fortbildungen deiner Einsatzstelle oder der Besuch eines Bildungstages, der von uns als Träger angeboten wird.
Muss ich im Freiwilligendienst ein Führungszeugnis vorlegen?
Eventuell müssen Freiwillige ihrer Einsatzstelle ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Im FSJ bzw. BFD bist Du von den Gebühren befreit und bekommst diese von deiner Einsatzstelle erstattet.
G
Die gesetzliche Grundlage für die Rahmenbedingungen, die Ausgestaltung und die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres ist das „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)” vom 16.05.2008.
Gleichermaßen findet beim Bundesfreiwilligendienst das „Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG”) vom 28.04.2001 seine Anwendung.
Bin ich während meines Freiwilligendienstes von den GEZ-Gebühren befreit?
Für Freiwillige gibt es keine grundsätzliche Befreiung von den Radio- und Fernsehgebühren.
K
Habe ich während meines Freiwilligendienstes Anspruch auf Kindergeld?
Ja, das Kindergeld wird den Freiwilligen unter 25 Jahren für die Dauer des Freiwilligendienstes fortgezahlt.
Brauche ich eine Krankenversicherung im Freiwilligendienst?
Ja, da der Freiwilligendienst eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist, musst du für den Zeitraum deines Dienstes eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein/werden.
Was muss ich tun, wenn ich während meines Freiwilligendienstes krank werde?
Wenn du krank bist, rufe bitte umgehend deine Einsatzstelle an. Alles Weitere bespricht dann die Einsatzstelle mit Dir (Verhalten im Krankheitsfall, Krankmeldung, etc.).
Was muss ich tun, wenn ich krank werde und Seminartage hätte?
Wenn du krank bist und nicht zum Seminar anreisen kannst, rufst du vor Seminarbeginn die Abteilung Freiwilligendienste an und meldest dich krank.
Für Seminartage benötigst du ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankmeldung. Bist du nur teilweise arbeitsunfähig, kläre dies ebenfalls mit der Abteilung Freiwilligendienste, um das weitere Vorgehen (Nachweise/Arbeitsaufnahme) zu besprechen.
Parallel dazu solltest du deine Einsatzstelle informieren, dass du krank bist und nicht auf Seminar teilnimmst.
Kann ich meinen Freiwilligendienst kündigen bzw. kann mir auch gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung kann sowohl im FSJ vom DRK-Kreisverband Aalen e.V., im BFD vom BAFzA, als auch von dir ausgesprochen werden.
Eine Kündigung muss dem Träger bzw. dir schriftlich und fristgerecht vorliegen und bedarf einer Unterschrift, sowie einem Kündigungsdatum.
Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt im FSJ und BFD zwei Wochen.
Im FSJ gilt nach Ablauf der Probezeit eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
Die BFD-Vereinbarung kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
N
Muss ich im Freiwilligendienst Nachtdienste übernehmen?
Nein, Freiwillige dürfen nicht für Nachtdiensten eingesetzt werden.
Kann ich während dem Freiwilligendienst einen Nebenjob ausüben?
Ja, geringfügige Nebentätigkeiten sind möglich, müssen jedoch von den Freiwilligen schriftlich bei der Einsatzstelle beantragt und vom Träger genehmigt werden.
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Gibt es im Freiwilligendienst eine Probezeit?
Ja, die Probezeit ist in der Vereinbarung über den Freiwilligendienst festgelegt (kann im Einzelfall bis zu drei Monaten verlängert werden) und beträgt im FSJ drei Monate und im BFD sechs Wochen.
Was bedeutet pädagogische Begleitung im Freiwilligendienst?
Neben der Betreuung durch deine Einsatzstelle steht dir eine feste Ansprechperson aus der Abteilung Freiwilligendienste zur Seite. Sie unterstützt dich bei allen Fragen, Anliegen und Unklarheiten rund um deinen Freiwilligendienst.
Was ist politische Bildung im Freiwilligendienst?
Für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst ist eine Seminarwoche mit dem Themenschwerpunkt “Politische Bildung” verpflichtend. Die Seminarwoche wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben organisiert.
S
Brauche ich vor meinem Freiwilligendienst eine Schutzimpfung?
Je nach Einsatzbereich können bestimmte Schutzimpfungen erforderlich sein.
Deine Einsatzstelle wird dich bei Bedarf rechtzeitig darüber informieren.
Gilt für mich während meines Freiwilligendienstes die Schweigepflicht?
Ja, Freiwillige sind, wie alle anderen Mitarbeitenden der Einrichtung, verpflichtet, über persönliche Informationen der betreuten Personen streng vertraulich zu bleiben. Sowohl während des Einsatzes als auch darüber hinaus.
Dazu zählen auch interne Angelegenheiten der Einsatzstelle.
Was muss ich über die Seminare im Freiwilligendienst wissen?
Seminare sind ein fester Bestandteil im Freiwilligendienst und gesetzlich vorgeschrieben. Bei 12 Monaten Freiwilligendienst, sind 25 Seminartage verpflichtend. Seminarzeit ist Arbeitszeit.
Die Seminartage finden als Seminarwochen statt. Diese sind abwechslungsreich und interessant aufgebaut. Neben festen Bausteinen, wie der Praxisreflexion und dem Austausch mit anderen Freiwilligen, bieten die Seminare Platz für soziale Themen, kreative Inhalte, Exkursionen und Freizeitangebote.
Deine kompletten Seminartermine und Seminarorte bekommst du rechtzeitig vor deinem ersten Seminar schriftlich mitgeteilt.
Bin ich während meines Freiwilligendienstes sozialversichert?
Ja, da der Freiwilligendienst eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist, führt der DRK-Kreisverband Aalen e.V. die Beiträge in voller Höhe an die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab.
Bitte beachte, dass zwischen dem letzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und dem Freiwilligendienst ein Zeitraum von einem Monat und einem Tag liegen muss!
T
Wer ist der Träger meines Freiwilligendienstes?
Träger deines Freiwilligendienstes ist der DRK-Kreisverband Aalen e.V..
Bekomme ich im Freiwilligendienst Taschengeld?
Ja, Freiwillige erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines Taschengeldes, einer Verpflegungspauschale und einem Wohnkostenzuschuss.
Die Auszahlung erfolgt zum Monatsende.
U
Was passiert mit geleisteten Überstunden im Freiwilligendienst?
Aufgrund der gesetzlich geregelten Leistungen für Freiwillige dürfen Überstunden, Wochenend- und Feiertagsdienste nicht mit finanziellen Zuschlägen vergütet werden. Sie werden mit einem Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 berechnet.
Bietet mir meine Einsatzstelle im Freiwilligendienst eine Unterkunft an?
Nein, nicht generell. Es gibt aber einige Einsatzstellen, die eine Unterkunft für ihre Freiwillige bereitstellen.
Achte bitte in der Stellenbörse bei der jeweiligen Stellenbeschreibung auf das “rote Haus-Symbol“ oben rechts.
Einsatzstellen ohne Haus-Symbol bieten keine Wohnungen an.
Habe ich Urlaubsanspruch im Freiwilligendienst?
Ja, FSJ/BFD unter 27 Jahren:
Volljährige Freiwillige haben bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst und einer 5-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 25 Arbeitstage Erholungsurlaub.
Freiwillige, die zu Beginn des Kalenderjahres unter 17 Jahre alt sind, erhalten bei einem 12-monatigen Dienst 27 Tage Urlaub und unter 16-Jährige 30 Tage.
Ja, BFD über 27 Jahre:
Bei einem 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst über 27 Jahren erhalten die Freiwilligen 24 Tage Urlaub.
Reduziert sich die Dauer des Freiwilligendienstes, so reduziert sich anteilig der Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei einer Verlängerung erhöht sich der Anspruch entsprechend. Urlaubszeiten werden immer in Absprache mit der Einsatzstelle geplant.
Achtung: Während der Seminare kann kein Urlaub genommen werden.
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Was ist eine Vereinbarung im Freiwilligendienst?
Die Vereinbarung ist “dein Arbeitsvertrag” im FSJ oder BFD. Sie wird zwischen dir, deiner Einsatzstelle und dem Träger DRK-Kreisverband Aalen e.V. geschlossen. Sie informiert über Rechte und Pflichten der Beteiligten.
Im BFD ist das BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben) zusätzlicher Vertragspartner.
Kann ich meinen Freiwilligendienst verlängern?
Ja, ein Freiwilligendienst kann in Absprache mit der Einsatzstelle schriftlich auf eine Gesamtdauer von 18 Monaten verlängert werden.
W
Habe ich während meines Freiwilligendienstes Anspruch auf Waisenrente?
Ja, der Anspruch auf Waisenrente (Halb- und Vollwaisenrente) bleibt bestehen, soweit die Voraussetzungen nach §48 SGB VI gegeben sind.
Habe ich während meines Freiwilligendienstes Anspruch auf Wohngeld?
Der Anspruch auf Wohngeld ist im Einzelfall durch das zuständige Amt zu prüfen.
Wird der Freiwilligendienst als Wartesemester angerechnet?
Der Freiwilligendienst kann als Wartesemester für die Studienplatzbewerbung angerechnet werden. Dies hängt von der jeweiligen Hochschule ab und sollte dort erfragt werden.
Z
Bekomme ich am Ende meines Freiwilligendienstes ein Arbeitszeugnis?
Auf Wunsch erhält jede*r Freiwillige ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dies muss rechtzeitig bei der Einsatzstelle beantragt werden. Du bekommst das Zeugnis dann nach Ende deines Dienstes per Post zugesandt.
Bei der Vergabe eines Studienplatzes durch die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) dürfen Bewerber*innen, die einen Freiwilligendienst ableisten grundsätzlich keine Nachteile entstehen.
In der Regel führt die Ableistung eines Freiwilligendienstes gegenüber anderen Studienplatzbewerbern bei gleichen Durchschnittsnoten bzw. gleich langer Wartezeit zu Vorteilen.
Freiwillige, die vor oder während des Freiwilligendienstes eine Zusage für einen Studienplatz erhalten, haben auch nach Ende des Dienstes Anspruch auf den zugesagten Standort. Es gilt der Grundsatz, dass durch den Freiwilligendienst keine Nachteile entstehen dürfen, auch dann nicht, wenn der Numerus Clausus sich verändert haben sollte.
Leider gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen, die die Anerkennungskultur an Hochschulen festschreibt. Bitte erfrage die geltende Regelung daher immer direkt bei den jeweiligen Hochschulen. Dort erhältst du die derzeit gültigen Informationen.
